#157 - Dürfen Sachverständige werben? Was Berufsordnung und Standesrecht wirklich sagen

Shownotes

In dieser Podcastfolge spricht Timo Stephan darüber, wie Sachverständige rechtskonform und professionell werben können, ohne gegen das Standesrecht zu verstoßen. Finde heraus, welche Fehler zu Abmahnungen führen können und wie du deine Expertise richtig nach außen präsentierst.

Bewirb dich auf ein kostenloses Erstgespräch unter https://www.vuk-digital.com/gespraech


Folgt uns auch auf anderen Kanälen:

YouTube: @VUK Digital - https://www.youtube.com/@VUKDigital LinkedIn: @Timo Stephan - https://www.linkedin.com/in/timo-stephan-3b21b7174/ IG: @vuk_digital - https://www.instagram.com/vuk_digital/ FB: @timostephanvuk - https://www.facebook.com/timostephanvuk/ Bewirb dich auf ein kostenloses Erstgespräch unter: https://www.vuk-digital.com/gespraech

Transkript anzeigen

00:00:00: Dürfen Sachverständige werben? Was die Berufsordnungen und

00:00:04: das Standesrecht wirklich sagen, genau darum geht es heute.

00:00:16: "Als ÖBUV darf ich doch gar nicht werben!", Das hör ich

00:00:20: ständig und das ist meistens eher der Grund oder die Ausrede

00:00:24: für jahrelange Unsichtbarkeit. Die kurze Antwort ist, doch. Und

00:00:27: die längere Antwort ist, es gibt 3 Regeln, die man, die kaum jemand kennt und

00:00:31: die im schlimmsten Fall sogar eine Abmahnung oder Ähnliches riskieren. Und deswegen lass uns

00:00:35: da heut mal im Detail einsteigen. Trotzdem aber vorab

00:00:38: wie immer ein kurzer Disclaimer. Und zwar bin ich

00:00:42: ein Marketingberater. Ich bin kein Anwalt. Deswegen,

00:00:46: ich kann dir es natürlich eine grobe Einordnung geben, aber das ersetzt hier auf keinen

00:00:50: Fall eine Art von Rechtsberatung. Im Zweifel frag

00:00:54: deine Bestellungskörperschaft, IHK oder Ähnliches oder einen Fachanwalt

00:00:58: für das Thema. Trotzdem kann ich dir sagen, einfach aufgrund der

00:01:01: Erfahrung, weil wir schon inzwischen mit über 50 Sachverständigenbüros

00:01:05: zusammengearbeitet haben, dass das Marketing

00:01:08: für Sachverständige so wie's auch möglich und erlaubt

00:01:12: ist, unser ganz normaler Alltag ist. Sprich, es ist

00:01:15: Werbung, die wirkt und dem Berufsstand gerecht wird.

00:01:19: Doch lass uns mit dem ersten Teil beginnen, und zwar dem Mythos,

00:01:24: dass es ein Werbeverbot für Sachverständige gilt.

00:01:27: Wo kommt das Ganze überhaupt her? Denn an sich gibt es kein gesetzliches

00:01:31: Werbeverbot, auch nicht veröffentlicht bestellt und vereidigte

00:01:35: Sachverständige. Die Frage ist dann deshalb nicht, ob man

00:01:38: werben darf, sondern auf welche Art und Weise das Wie.

00:01:42: Und der Mythos kommt tatsächlich aus 'nem alten Standesauffassung

00:01:47: und zwar und natürlich der klassischen, ich sage mal, Vorsicht,

00:01:52: die einfach Sachverständige in die DNA

00:01:55: gelegt wird. Es wird immer geschaut, wie wo ist denn potenzielle Risiken? Wie kann ich

00:01:58: meine Haftung minimieren? Und wenn natürlich da es potenziell

00:01:59: fragwürdige

00:02:05: Klauseln gibt beziehungsweise gab, dann

00:02:09: kommen einfach die Alarmglocken im Kopf einer

00:02:12: Sachverständigen und daher kommt erst mal der Mythos. Aber

00:02:16: die Grundregel jeglicher Sachverständigen oder

00:02:20: ja Standesauffassung Sachverständigenverordnung,

00:02:23: wie du bestellt wurdest oder Ähnliches, ist, du

00:02:27: sollst sachlich informativ werden. Die,

00:02:31: was dem Ansehen eben eines Sachverständigen, der natürlich

00:02:34: objektiv unabhängig,

00:02:35: für keine Partei

00:02:39: zwingend einfach ja eine unabhängige Instanz,

00:02:43: so sollst du auftreten und was eben dem, dem Ansehen

00:02:47: und der Bestellung entspricht und gerecht wird. Bedeutet natürlich, du

00:02:51: sollst keine Art von wildem Marktgeschrei machen mit ich bin der

00:02:55: Beste, hier kommen Sie zu mir, alle anderen sind schlecht et cetera. Aber

00:02:58: natürlich sichtbar machen, was du tust, das ist ausdrücklich

00:03:02: erlaubt und auch erwünscht. Werbung muss als Regel Nummer

00:03:05: 1 deinem tatsächlichen Bestellungstenor,

00:03:10: was meine ich damit? Du bist öffentlich Bestellung vereidigt, wenn

00:03:13: du's bist, für eine spezielle Sache, zum Beispiel für die Bewertung von

00:03:17: bebauten und bebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, aber eben nicht

00:03:20: für Schäden an Gebäuden, höchstwahrscheinlich nicht beides gleichzeitig.

00:03:24: Sondern die wichtigste Regel ist nachher, aber auch wenn du zertifizierter

00:03:28: Sachverständiger bist, dass du so wirbst und es auch

00:03:32: so dann darstellst, wie du tatsächlich

00:03:37: bestellt bist, zertifiziert bist. Sprich, du darfst

00:03:41: wichtig ist, denn dort gab's tatsächlich auch beim Landgericht Regensburg

00:03:45: 2023 einen Fall. Da hat ein öffentlich bestellter

00:03:48: vereidigter Sachverständiger zwar geworben, dass er

00:03:52: öffentlich bestellt und vereidigt ist, hat aber nicht gesagt, wofür. Und

00:03:56: dadurch ist natürlich der Eindruck entstanden, dass er für alles öffentlich

00:03:59: bestellt und vereidigt bis, quasi die eierlegende Wollmilchsau oder das

00:04:03: Wunderkind schlechthin, was aber natürlich eine Art von, ich nenn's

00:04:07: jetzt mal Täuschung darstellt, denn er war natürlich nicht für

00:04:11: alle Fachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt. Und das hat dann

00:04:14: dazu geführt, dass er ja eine erhebliche

00:04:18: Strafe zahlen musste, weil er den Verbraucher getäuscht

00:04:21: hat. Denn natürlich, die Bestellung genießt ein extrem hohes

00:04:25: Vertrauen und das Weggelassen des Teilgebiets täuscht eben in dem, was

00:04:29: man eigentlich tatsächlich kann. Deshalb solltest du bei

00:04:33: dir selber auch prüfen auf der Homepage, auf

00:04:37: deiner Visitenkarte, in deiner Signatur et cetera,

00:04:41: steht dort deine tatsächliche, ich nenn's jetzt mal dein

00:04:44: Fachgebiet, deine Zertifizierung, deine Bestellung so dran, wie sie auch

00:04:48: wirklich der Wahrheit entspricht? Oder hast du da aus Versehen irgendetwas

00:04:51: umgeschrieben, weggelassen und so weiter? Weil all das sind potenzielle Risiken

00:04:55: für eine Abmahnung. Regel Nummer 2, das sogenannte Trennungsgebot.

00:04:59: Das ist tatsächlich eine der unbekanntesten Regeln, die kaum jemand kennt. Und

00:05:03: zwar, was ist damit gemeint? Gemeint ist damit, dass die Gutachtertätigkeit

00:05:08: strikt von anderen Gewerbe, die du vielleicht noch

00:05:12: ausübst, sei es mit 'ner anderen Firma oder Ähnliches getrennt

00:05:15: sein muss. Bedeutet, in deiner Gewerbewerbung darf die

00:05:19: Bestellung und Vereidigung nirgendwo auftauchen.

00:05:23: Als Beispiel nehmen wir mal an, du bist zusätzlich

00:05:27: noch als Makler tätig oder hast eine Maklerfirma, mag es vielleicht nicht mehr

00:05:31: selber, aber nichtsdestotrotz, du hast noch ein anderes Gewerbe abgesehen

00:05:35: von der Sachverständigen Tätigkeit, dann darf die

00:05:39: Bestellungen und Vereidigung, das ÖBUV Logo nirgendwo als

00:05:42: Siegel genannt werden bei diesem anderen Gewerbe. Denn der Grund

00:05:46: ist, die Bestellung birgt für eine Unabhängigkeit und die wird

00:05:49: natürlich direkt infrage gestellt und endet dort, wo das Verkaufsinteresse

00:05:53: für 'n anderes Gewerbe oder Ähnliches beginnt. Bedeutet ein Auftritt,

00:05:57: es sind dann in dem Fall keine Geschmackssache, sondern es ist einfach eine

00:06:01: Art Compliance Frage. Und die meisten tatsächlich

00:06:04: Werbeagenturen haben gerade im Bereich Sachverständigenwerbung und so weiter

00:06:08: anbelangt, davor noch nie was gehört. Und deshalb tappen da sehr häufig in

00:06:12: Fettnäpfchen, was am Ende des Tages bei dir zu 'ner

00:06:15: kritischen Haftungsfrage führen kann. Kommen wir zur dritten Regel. Und zwar

00:06:19: darfst du dich mit keinen fremden Federn schmücken. Was meine ich

00:06:23: damit? Als ein Beispiel, du darfst natürlich nicht ein Logo

00:06:26: von 'nem Verband oder Ähnliches, sei es zum Beispiel bei 'nem

00:06:30: BVS Logo auf deine Seite packen, wo du

00:06:33: Müdigkeit gar kein Mitglied bist. Denn das führte zu einer

00:06:37: Wettbewerbs- und einer markenrechtlichen Abmahnung führen.

00:06:41: Und die schärfste Klinge oder anders das schlimmste Vergehen

00:06:45: wär dann sogar zu sagen, du tust

00:06:48: entweder eine Bezeichnung führen, die du

00:06:52: gar nicht hast. Keine Ahnung, du gibst dich aus öffentlich bestellt und vereidigt der Sachverständige

00:06:56: aus, obwohl du das gar nicht bist. Oder was fast

00:07:00: genauso schlimm ist, du nimmst

00:07:03: bewusst eine andere Art vor, ich nenn's jetzt mal

00:07:07: Formulierungen, nennen wir mal als Beispiel staatlich

00:07:10: anerkannter und geprüfter

00:07:14: Sachverständiger, weil's jetzt sehr ähnlich klingt zum öffentlich bestellten vereidigten

00:07:18: oder öffentlich anerkannt und

00:07:22: bestellter Sachverständige, einfach irgendeine Art von Kombination, die sehr ähnlich klingt für

00:07:25: einen Laien, dann machst du dich genauso

00:07:29: strafbar, weil du eben bewusste Täuschung herbeiführst. Und das

00:07:33: kann sogar dazu führen, nach Paragraf 132

00:07:37: a im Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu

00:07:40: einem Jahr. Und das gilt tatsächlich auch, das ist

00:07:44: nämlich tatsächlich in meinen Augen sogar eine Art schlechte

00:07:48: Regelung des Gesetzgebers. Wenn du zum Beispiel, wenn deine Bestellung

00:07:52: endet und du vergisst, die runterzunehmen, auch dann schmückst du dich

00:07:55: mit fremden Federn, denn du bist dann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr öffentlich bestellt und

00:07:58: vereidigt und auch dann könnte im schlimmsten Fall ein Freiheitsstreifen bis zu

00:08:02: einem Jahr, ja, auf dich zukommen, wenn du das

00:08:06: eben nicht behebst. Deshalb auch aufpassen, wenn die Bestellung

00:08:10: endet, dann entsprechend die Informationen wieder zurücknimmst.

00:08:13: Diese Stränge hat natürlich eine gewisse, ich nenn's mal

00:08:17: Warnwirkung. Sprich, was darf man, was darf man nicht? Worauf muss man wirklich

00:08:20: achten, um nicht in juristische Fallstricke zu geraten? Aber

00:08:24: das kann auch dein größtes Alleinstellungsmerkmal sein.

00:08:28: Denn die Bestellung an sich hat, wie gesagt, im Marketing

00:08:31: eine sehr hohe, ja, ich sage mal, 'n hohen Stellenwert

00:08:35: und eine hohe Strahlkraft, eben genau deshalb,

00:08:39: weil sie auch nicht jeder führen darf. Und genau deswegen solltest

00:08:42: du schauen, dass du natürlich auf eine objektive, unabhängige

00:08:47: Art und Weise von dir oder deinem Büro erzählst,

00:08:50: aber trotzdem diese Informationen unter keinen Umständen unter den Teppich

00:08:54: kehren oder bewusst darauf verzichten, überhaupt von potenziellen

00:08:58: Interessenten gefunden werden zu können. Denn das Standesrecht ist

00:09:01: keine Werbebremse, sondern es kann sogar eine Art Positionierungshilfe

00:09:05: sein. Denn es zwingt dich im Marketing, das

00:09:10: hervorzurufen, was zum Beispiel bei Erben und Anwälten ohnehin

00:09:14: sehr wichtig ist, worauf die Wert legen, nämlich sachlich,

00:09:17: kompetent und seriös aufzutreten. Wie

00:09:21: jetzt aber diese sachliche Werbung im Detail aussieht, die auch wirklich verkauft,

00:09:25: also bedeutet, dass die Interessenten sich angesprochen fühlen, gerne

00:09:28: sich bei dir melden, ohne marktschreierisch zu klingen oder Ähnliches,

00:09:32: das ist unter anderem unser Handwerk. Es hängt

00:09:36: natürlich im Detail wieder von deiner Bestellung ab, von deinen individuellen Angeboten

00:09:40: und von deinem Auftritt, wie er heute schon existiert. Deswegen wichtig

00:09:43: zusammengefasst, Verben ist definitiv erlaubt. Der

00:09:47: Tenor, sage ich mal, gehört vollständig in jede Werbung. Es

00:09:51: bedeutet eben deine Bestellung, deine Zertifizierung, wie du wirklich heißt oder wie

00:09:55: du dich nennen darfst. Und es ganz klar

00:09:59: deine Gutachtertätigkeit von anderen Gewerbe, die du vielleicht noch ausübst,

00:10:02: die natürlich vielleicht sogar unternehmerisch sinnvoll sind, weil

00:10:06: sie mehr oder weniger Hand in Hand gehen, musst du trotzdem strikt

00:10:10: voneinander trennen. Hält dein aktueller Auftritt dich zurück? Hält

00:10:14: da überhaupt diesen Regeln stand? Und wo liegt vielleicht

00:10:18: bei dir aktuell marketingtechnisch noch was brach? Wenn du dann neugierig bist,

00:10:21: einfach mal eine unverbindliche Ersteinschätzung zu haben, dann meld dich gerne bei uns und trag

00:10:25: dich mal ein für ein kostenloses Erstgespräch. Alles, was du dafür tun musst, ist auf

00:10:29: unsere Webseite zu gehen, www.vuk-digital.com

00:10:30: und dich dort eben für ein kostenloses

00:10:34: Erstgespräch einzutragen. Wir schauen uns dann mal deinen Auftritt

00:10:37: an, deine ja, was du schon machst, deine

00:10:41: Situation und schauen im Detail, ob und wie wir dir weiterhelfen können. Ich freue

00:10:45: mich von dir zu hören und ansonsten bis zur nächsten Folge. Dein Timo.

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.